Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
Ein- und Ausgang:
Platzierung und Verteilung nach Kantonen:
-
Habe ich ein Stimmrecht bei der Verteilung nach Kantonen?
Medizinische Versorgung, soziale und finanzielle Unterstützung:
Wie reist man aus der Ukraine in die Schweiz ein?
Die Schweiz erlaubt ukrainischen Staatsbürgern die Einreise ohne biometrisches Dokument, außer in bestimmten Fällen. Für Personen von außerhalb des Schengen-Raums gelten die allgemeinen Einreisebestimmungen. Für weitere Informationen zur Einreise in die Schweiz wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort.
Für Fahrten, die im Rahmen von Behördengängen notwendig sind, können Ihnen die Bundesasylämter oder die kantonalen Sozialämter entsprechende Bewilligungen zur Verfügung stellen.
Sie möchten mit Ihrer Familie in die Schweiz nachziehen (Familiennachzug)?
Von der Visumspflicht befreite schutzbedürftige Personen (z. B. ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass) können in die Schweiz einreisen und dort selbstständig einen Schutzantrag stellen. Schutzbedürftige Personen, die ein Visum benötigen, müssen sich an eine Schweizer Vertretung im Ausland wenden.
Liegen die Voraussetzungen für eine selbstständige Einreise nicht vor, kann beim SEM ein schriftliches Gesuch um Familiennachzug gestellt werden. Ehegatten, in einer dauerhaften De-facto-Ehe lebende Personen, eingetragene Partner und minderjährige Kinder, die sich im Ausland befinden, dürfen in die Schweiz einreisen, wenn die Familie durch Ereignisse in der Ukraine getrennt wurde und keine Umstände entgegenstehen, die dieser Einreiseverweigerung entgegenstehen
Was ist bei der Einreise mit Haustieren zu beachten?
Aus der Ukraine eingeführte Hunde und Katzen dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz eingeführt werden. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Aufgrund der hohen Seuchengefahr ist die Einreise von Geflügel, Huftieren und Pferden verboten. Tierhalter werden dringend gebeten, sich unverzüglich mit den Veterinärbehörden in Verbindung zu setzen.
Wohin dürfen Personen mit Schutzstatus S reisen?
Personen, die gemäss Bundesratsbeschluss vom 11. März 2022 den S-Status erlangt haben, können ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren.
Die Einreise in das Bestimmungsland richtet sich nach den Einreisebestimmungen dieses Landes.
Reisen innerhalb des Schengen-Raums: mit Schutzstatus S grundsätzlich möglich, wenn die betreffenden Personen im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind und die Reisedauer höchstens 90 Tage von 180 Tagen beträgt .
Reisende müssen im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt, vor einer Auslandsreise die Einreisebestimmungen mit der Vertretung dieses Landes abzuklären:_cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_Adressen ausländischer Vertretungen in der Schweiz.
Für Reisen ausserhalb des Schengen-Raums empfiehlt das SEM, sich vor Reiseplanung bei der Botschaft dieses Landes über die Einreisebestimmungen des Landes zu informieren Ziel: Adressen ausländischer Vertretungen in der Schweiz.
Bürger der Ukraine mit dem Schutzstatus S
Dürfen sie die Ukraine verlassen?
Reisen in die Ukraine sind grundsätzlich nicht verboten.
Hat sich die zu schützende Person jedoch während des Quartals länger als 15 Tage in ihrem Herkunftsland aufgehalten, kann das SEM den vorübergehenden Schutz in der Schweiz entziehen.(§ 78 Abs. 1c AsylG, § 51 AsylV)
Das SEM sieht vom Schutzentzug nur dann ab, wenn der Ausländer eine Zwangsreise gemacht hat oder mit den Vorbereitungen für eine definitive Rückkehr in sein Herkunfts- oder Herkunftsland beschäftigt ist (Dauer von mehr als 15 Tagen während eines Quartals).
Hat die zu schützende Person ihren „Lebensmittelpunkt“ ins Ausland verlegt, entfällt der vorübergehende Schutz in der Schweiz(vgl. § 79 a AsylG). Dabei betrachtet SEM jeden Einzelfall individuell.
Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als zwei Monaten gilt eine Verlegung des „Lebensmittelpunktes“, jedoch kann diese Vermutung widerlegt werden (z vorübergehender Studienaufenthalt von mehr als zwei Monaten oder Auslandsaufenthalt beruflich).
Was tun, um den Status zu erhaltene Schutz S in der Schweiz?
Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, sich aber noch nicht registriert haben, die Online-Anmeldung über das Webportal.Registriere michund vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung.
Danach wartet der Schutzsuchende beim BAZ auf eine Entscheidung über den Schutzstatus S (mehrere Tage). Kann der Entscheid während des Aufenthaltes im BAZ nicht gefällt werden (z. B. bei weiterem Abklärungsbedarf), wird die Person an den Kanton überstellt und erhält einen Entscheid zu ihrer Frage per Post an die Aufenthaltsadresse.
Dies gilt auch für Personen, die bereits in einer kantonalen Wohnung oder bei Privatpersonen wohnen. Für diejenigen, die noch keine Unterkunft in der Schweiz haben, wird eine Unterkunft organisiert.
Informationen zur Beantragung einer S-Karte erhalten Sie in Ihrem Wohnkanton.
Wichtige Informationen zu den unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und zum Verfahren für Schutzsuchende finden Sie darinNewsletter(PDF, 171 kB, 11.10.2022).
Wie lange dauert der Schutzstatus S?
Es gilt, bis der Bundesrat beschliesst, es aufzuheben (§ 76 AsylG(Asylgesetz)) - und bis eine ernsthafte allgemeine Gefahr in der Ukraine besteht (§ 4 AsylG). Die Schweiz wird dies mit den Schengen-Staaten koordinieren.
Kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Sicherheitslage eine Rückkehr erlaubt, entzieht er S den Schutzstatus und setzt eine Übergangsfrist bis zur effektiven Rückkehr fest.
Im Gegensatz zum Schutzstatus sind S-Ausweise für Asylsuchende auf ein Jahr befristet.
Das Verlängerungsgesuch muss spätestens 14 Tage und frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung S eingereicht werdenkompetente Migration.
Für wen gilt der Schutzstatus S?
Gemäss Allgemeinverfügung des Bundesrates
ab 11. Mai 2022:
a) schutzsuchende ukrainische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (Ehemann, Partner, minderjährige Kinder und andere zum Zeitpunkt der Flucht ganz oder teilweise abhängige Verwandte), die bis zum 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben;
Schutzsuchende Personen anderer Nationalitäten, die sicher und dauerhaft in ihr Land zurückkehren können oder über eine alternative Schutzform verfügen, die in EU-/EFTA-Staaten oder Australien, Neuseeland, Kanada, den Vereinigten Staaten oder Großbritannien akzeptiert wird (Staatsangehörige der Ukraine mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie binationale Paare und Familien) genießen in der Schweiz keinen Schutzstatus S.
b) Schutzsuchende anderer Nationalitäten sowie Staatenlose zusammen mit ihren Familienangehörigen nach Buchstabe a, denen in der Ukraine bis zum 24. Februar 2022 internationaler oder nationaler Schutzstatus zuerkannt wurde;
Gegen einen solchen ablehnenden Entscheid kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden, wozu diese Personen berechtigt sindum Asyl bittenwenn sie glauben, dass sie bei ihrer Rückkehr in ihr Land in Gefahr wären.
c) Schutzsuchende anderer Nationalitäten sowie Staatenlose mit ihren jeweiligen Familienangehörigen nach Buchstabe a, die über eine Kurzaufenthaltsbewilligung oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen und damit eine gültige Aufenthaltsbewilligung nachweisen können in der Ukraine und dass sie nicht in ihr Land zurückkehren und langfristig sicher sein können.
Hat eine Person bereits in einem anderen EU/EFTA-Staat (Europäische Union/Europäische Freihandelsassoziation) den Schutzstatus erlangt, wird ihr in der Schweiz kein S-Status zuerkannt, es sei denn, der den Schutzstatus gewährende Staat der EU/EFTA ist besonders überfordert wegen der Krise in der Ukraine (zB Polen).
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überstellt Sie in einen der 26 Schweizer Kantone.
Dieser Kanton ist zuständig für Ihre Unterbringung und Betreuung – oder für die Ausweisung, wenn der vorübergehende Schutz verweigert wurde.
Zu den Aufgaben des Kantons, auf den Sie angewiesen sind, gehört gegebenenfalls auch die Gewährung von Sozialhilfe, die die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in der Schweiz abdeckt.
Was tun, um den Status zu erhaltene Schutz S in der Schweiz?
Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, sich aber noch nicht registriert haben, die Online-Anmeldung über das Webportal.Registriere michund vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überstellt Sie in einen der 26 Schweizer Kantone.
Dieser Kanton ist zuständig für Ihre Unterbringung und Betreuung – oder für die Ausweisung, wenn der vorübergehende Schutz verweigert wurde.
Zu den Aufgaben des Kantons, auf den Sie angewiesen sind, gehört gegebenenfalls auch die Gewährung von Sozialhilfe, die die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in der Schweiz abdeckt.
Über Ihre kantonale Zulage entscheidet das Staatssekretariat für Migration SEM. Nur in folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Zuweisung in den gleichen Kanton wie Ihre Angehörigen oder Verwandten:
Gefährdete Personen mit Verwandten außerhalb der erweiterten Kernfamilie: zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, behinderte oder behinderte Menschen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen oder Altersschwäche.
Erweiterte Familie: Ehepartner; Eltern und ihre minderjährigen Kinder; Eltern und ihre volljährigen Kinder, sofern sie ohne eigene Familie Schutz suchen; auch Großeltern.
Verteilungswünsche an (oder von) entfernten oder nahen Verwandten können nur berücksichtigt werden, wenn die Regeln zur Verwendung des Verteilungsschlüssels eingehalten werden.
Schutzsuchende haben die Möglichkeit, gegen den Berufungsentscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht LPP einzulegen. Die Ernennung des Kantons kann nur wegen Verletzung des Familienzusammenhalts angefochten werden.
Auch Schutzsuchende haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellenKantonswechsel schriftlich an das SEM. (PDF, 141 kB, 25.11.2022)Dieses Gesuch muss den Wohnkanton, den gewünschten Zuteilungskanton, den Grund des Wechsels und alle vom Kantonswechsel betroffenen Personen enthalten. Der Antrag muss von den interessierten Personen oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden und kann an folgende Adresse gesendet werden:
Staatssekretariat für Migration SEM
Arbeitsgruppe Kantonswechsel Ukraine
Quellenweg 6
3003 Bern Wabern
Vor Inkrafttreten des Bestimmungsentscheids (30 Tage ab Datum des S-Schutzstatusentscheids) wird das Gesuch nach den Kriterien der erstmaligen kantonalen Bestimmung bearbeitet.
Nach Inkrafttreten des Entscheides wird dem Kantonswechselgesuch nur noch stattgegeben
nur in einigen Fällen:
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Familiennachzug: Ehegatten; Eltern und ihre minderjährigen Kinder; Eltern und ihre volljährigen Kinder, sofern sich diese ohne eigene Familie in der Schweiz aufhalten; Großeltern
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Bringen Sie schutzbedürftige Personen mit wichtigen Kontakten außerhalb der familiären Beziehung zusammen (z. B. unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, schweren Gesundheitsproblemen oder gebrechliche ältere Menschen), wenn dies die Versorgungssituation verbessern kann.
In allen anderen Fällen ist ein Kantonswechsel nur möglich, wenn die gewünschten Kantone zustimmen, beispielsweise in folgenden Fällen:
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in eine geeignete private Wohnung ziehen
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Umzug zu einem entfernten Verwandten oder Bekannten
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ausserkantonal arbeiten gehen
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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überstellt Sie in einen der 26 Schweizer Kantone.
Dieser Kanton ist zuständig für Ihre Unterbringung und Betreuung – oder für die Ausweisung, wenn der vorübergehende Schutz verweigert wurde.
Zu den Aufgaben des Kantons, auf den Sie angewiesen sind, gehört gegebenenfalls auch die Gewährung von Sozialhilfe, die die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in der Schweiz abdeckt.
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Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, sich aber noch nicht registriert haben, die Online-Anmeldung über das Webportal.Registriere michund vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung.
Dies gilt auch für Personen, die bereits in einer kantonalen Wohnung oder bei Privatpersonen wohnen. Für diejenigen, die noch keine Unterkunft in der Schweiz haben, wird eine Unterkunft organisiert.
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Dieser Kanton ist zuständig für Ihre Unterbringung und Betreuung – oder für die Ausweisung, wenn der vorübergehende Schutz verweigert wurde.
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Dies gilt auch für Personen, die bereits in einer kantonalen Wohnung oder bei Privatpersonen wohnen. Für diejenigen, die noch keine Unterkunft in der Schweiz haben, wird eine Unterkunft organisiert.